Sachsen-Anhalt und Thüringen hätten „durchaus Sympathien für eine Deckelung“, hieß es aus Sachsen, wo die Regierung eine Gehaltsobergrenze unter „ordnungspolitischen Gesichtspunkten“ jedoch ablehnt, schreibt das Magazin „Business Insider“. Die drei Länder sind gemeinsam für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zuständig.
Ein Sprecher der sächsischen Landesregierung erklärte, es sei Aufgabe des MDR-Verwaltungsrates, „hier mit Augenmaß vernünftig zu verhandeln“. Als erstes Bundesland plant das Saarland eine Gehaltsobergrenze per Gesetz. Der Chef des Saarländischen Rundfunks (SR) soll in Zukunft maximal 180.000 Euro im Jahr verdienen dürfen, nicht mehr als Minister der Landesregierung. Das ergibt sich aus einem Diskussionspapier für ein neues SR-Gesetz. Momentan ist der Intendantenposten beim zweitkleinsten ARD-Sender mit jährlich 245.000 Euro dotiert. Die Affäre um den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte die Debatte um Spitzengehälter in den öffentlich-rechtlichen Sendern in den vergangenen Monaten neu entfacht. Für den Westdeutschen Rundfunk (WDR) erteilte der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski (CDU) einem Gehaltsdeckel durch den Gesetzgeber eine Absage: „Gerade nach den Vorkommnissen beim RBB verstehe ich, dass eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von vielen auch an der Höhe der Intendantengehälter festgemacht wird“, erklärte Liminski gegenüber Business Insider; „Die Wirkung auf die Beitragshöhe ist allerdings marginal.“ Sollte die Initiative nicht von der Politik ausgehen, könnten die Verwaltungsräte der Sender niedrigere Gehälter durchsetzen.
Sie handeln die Verträge mit den Intendanten aus. Business Insider fragte bei allen ARD-Sendern an, ob sie eine Obergrenze bei den Top-Gehältern planen. Daraufhin verwies ein ARD-Sprecher auf die Gremien der einzelnen Anstalten.