Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion an die Bundesregierung, über die der „Spiegel“ berichtet. Die Abgeordneten erfragten darin unter anderem die Anzahl der Halteranfragen und -meldungen bei Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden durch Polizei und Ordnungsämter.
Unangefochten an der Spitze stehe demnach das Bundesinnenministerium, wo allein bis Ende April dieses Jahres 1.796 Fahrerabfragen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung eingingen. Vorschriftsmäßiger fahren hingegen die Mitarbeiter aus Bundesfinanz- und Justizministerium: Sie gehören zu den Ministerien, die jeweils nur eine einzige Abfrage erhielten, berichtet der „Spiegel“. Aufgrund sogenannter Übermittlungssperren können Ministerien die Benennung der Fahrer verweigern, wenn dem beispielsweise Sicherheitsinteressen gegenüberstehen. Davon macht das Innenministerium Gebrauch: Nur in 362 von 1.796 Fällen wurde ein Fahrzeugführer benannt. Da die übrigen Fahrer dann nicht ermittelt werden können, bleiben ihre Verstöße meist ohne Folgen.