Für die Dauer der Fußball-Europameisterschaft hat die Polizei in NRW vier Männer in Langzeitgewahrsam genommen, zwei von ihnen in Bielefeld. Ein Sprecher des Landesinnenministeriums sagte dem „Westfalen-Blatt“, alle vier würden dem Bereich Politisch motivierte Kriminalität zugerechnet.
Nordrhein-Westfalen hatte 2018 mit einer Änderung des Polizeigesetzes die Möglichkeit geschaffen, Menschen zur Abwendung einer befürchteten Gefahr vorübergehend einzusperren – auch wenn sie bis dahin noch keine Straftat begangen haben.
Vor der Fußball-Europameisterschaft hatten deshalb die Staatsschutz-Kommissariate in den Polizeipräsidien ihre Klientel dahingehend überprüft, ob eine Gefahr drohen könnte. Das Innenministerium machte deutlich, dass es keine konkreten Anschlagspläne gegeben habe, von denen die Behörden erfahren hätten, und die Ingewahrsamnahmen der vier „nicht im direkten Zusammenhang“ mit der EM stehe.
Bei den vier Personen soll die Polizei jedoch „ein nicht kalkulierbares Risiko irrational agierender Täter“ gesehen haben, die möglicherweise aus einer religiösen Ideologie heraus Taten begehen.
Unter den vier Männern soll mindestens ein Gefährder sein, die anderen werden als „relevante Personen“ bezeichnet. Als Gefährder gilt jemand, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er politische Straftaten erheblicher Bedeutung begehen wird. „Relevante Personen“ können beispielsweise Unterstützer von Gefährdern sein.
Der von der Polizei angeordnete Langzeitgewahrsam muss von einem Richter bestätigt werden. „Das ist in allen vier Fällen durch das jeweils zuständige Amtsgericht erfolgt“, sagte der Ministeriumssprecher. Aus welchen Städten die Verdächtigten kommen, teilte die Behörde nicht mit. Dass zwei in Bielefeld eingesperrt sind, spricht nicht zwingend für ihren Wohnsitz in Ostwestfalen: Wegen der EM hat das Bielefelder Präsidium landesweit einige Aufgaben zugewiesen bekommen, um Behörden, die durch die EM stark eingebunden sind, zu entlasten.
Außerdem ist nicht jedes Polizeigewahrsam baulich geeignet, Personen längere Zeit zu beherbergen. Das Polizeigesetz begrenzt den Langzeitgewahrsam auf zwei Wochen und erlaubt eine einmalige Verlängerung um weitere 14 Tage. So kann die Zeit der EM abgedeckt werden.