„Wir sind noch lange nicht fertig“, sagte er dem „Spiegel“. Will leitet die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen.
Mehrere Fälle seien noch offen, sagte er. Darunter sei unter anderem ein Verfahren wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Buchenwald, welches bei der Staatsanwaltschaft in Erfurt liegt. Hinzu kommen zwei Verfahren gegen Täter in Ravensbrück bei den Staatsanwaltschaften in Neuruppin und Coburg sowie ein Verfahren wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Neuengamme bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg. Außerdem gibt es ein Verfahren gegen einen Täter in Sachsenhausen, welches bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin liegt. In dem Coburger Fall ist Will zuversichtlich, dass bald angeklagt wird. Bei den anderen hofft er zumindest darauf. Ob tatsächlich angeklagt wird, hängt vor allem an der Verhandlungsfähigkeit der Beschuldigten ab. All jene Fälle, die die Staatsanwaltschaften momentan prüfen, gehen auf Ermittlungen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen zurück. Es handelt sich dabei um SS-Mitglieder oder Wachleute. Dem Nachrichtenmagazin sagte Will, dass das Urteil gegen die KZ-Sekretärin zu weiteren Prozessen als den bereits genannten führen könnte. Es war das erste Mal, dass ein Gericht die Schuld einer Zivilangestellten in einem der Konzentrationslager bestätigt hat.