Sachsens Innenminister will Jugendstrafrecht nur noch bis 18 Jahre
Die sächsische Landesregierung will die Anwendung des Jugendstrafrechts auf maximal 18 Jahre statt bisher 21 Jahre begrenzen.
„Mit der Volljährigkeit muss dann auch Erwachsenenstrafrecht gelten, denn der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts geht bei 18- bis 21-jährigen schlicht am Ziel vorbei“, sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) der „Bild“ (Donnerstagausgabe).
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