„Objektiv wird man das kaum hinbekommen“, sagte Schenk der „Süddeutschen Zeitung“. Er begründete das mit den Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen im September 2024 und den anschließenden Regierungsbildungen; die Landesparlamente müssen dem neuen Rundfunkbeitrag zustimmen.
„Wichtig ist aber, was am Ende rauskommt“, so Schenk. Im Januar will der Zukunftsrat, den die Länder mit grundsätzlichen Reformen für ARD, ZDF und Deutschlandradio beauftragt haben, seine Ergebnisse vorlegen. „Da ist die Verzögerung vielleicht eine Chance“, so Schenk. Man müsse sehen, ob man mit den Reformschritten „in Richtung Beitragsstabilität kommt“.
Einen Staatvertrag inklusive der eingepreisten Reformen könnten die Länder „im März, April 2025 rechtskräftig haben“. Schenk plädiert dafür, dass für die Backoffice-Strukturen der neun ARD-Anstalten, also Aufgaben wie Personal, Reisekosten, Rechtsabteilungen eine Zentrale geschaffen wird. Er spricht sich außerdem dafür aus, das Einstimmigkeitsprinzip bei der Entscheidung über Rundfunkgesetze in ein Mehrheitsprinzip umzuwandeln. „Es geht da um Geschwindigkeit. Wir brauchen für Staatverträge manchmal zwei, drei Jahre, wir starten groß und schleifen uns durch viele Diskussionen ab- das muss auch gar nicht schlecht sein. Aber im digitalen Zeitalter müssen wir schneller werden und da würde ein Mehrheitsprinzip helfen.“