Sachsens Innenminister will Jugendstrafrecht nur noch bis 18 Jahre

Die sächsische Landesregierung will die Anwendung des Jugendstrafrechts auf maximal 18 Jahre statt bisher 21 Jahre begrenzen. "Mit der Volljährigkeit muss dann auch Erwachsenenstrafrecht gelten, denn der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts geht bei 18- bis 21-jährigen schlicht am Ziel vorbei", sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) der "Bild" (Donnerstagausgabe).

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Die sächsische Landesregierung will die Anwendung des Jugendstrafrechts auf maximal 18 Jahre statt bisher 21 Jahre begrenzen.

„Mit der Volljährigkeit muss dann auch Erwachsenenstrafrecht gelten, denn der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts geht bei 18- bis 21-jährigen schlicht am Ziel vorbei“, sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) der „Bild“ (Donnerstagausgabe). „Wer voll geschäftsfähig ist und wählen darf, muss auch volle Verantwortung nach dem Strafgesetzbuch für seine Taten übernehmen.“

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Schuster kündigte zugleich an, härter als bisher gegen ausländische Intensivtäter vorgehen zu wollen. „Nur etwa ein Prozent der Asylzuwanderer in Sachsen sind Mehrfach- und Intensivstraftäter, die aber rund 50 Prozent der Straftaten begehen“, sagte er. Die Bundesregierung müsse „alles daransetzen, dass wir diese kleine Gruppe konsequent abschieben können“.


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




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