Stadt Leipzig verbietet Demonstration für Lina E.

Die Stadt Leipzig hat eine für Samstag angemeldete Demonstration für die Linksextremistin Lina E. untersagt.

„Grundlage für das Verbot sind die Gefahrenprognosen der Polizeidirektion Leipzig sowie die Lageeinschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen sowie weitere Erkenntnisse der Versammlungsbehörde“, teilte die Stadt mit. Nach der Einschätzung der Behörden sei die öffentliche Sicherheit bei der Durchführung der Versammlung „unmittelbar gefährdet“.

Alleinig ein Versammlungsverbot sei eine geeignete Maßnahme zur Verhinderung eines „unfriedlichen Versammlungsverlaufs“, hieß es. Bereits seit Monaten hatte die linke Szene für den sogenannten „Tag X“, den ersten Samstag nach der Urteilsverkündung im Prozess um die Studentin aus Leipzig, bundesweit mobilisiert. Bereits am Dienstag hatte die Polizeidirektion Leipzig bekannt gegeben, über das gesamte Wochenende einen sogenannten Kontrollbereich in großen Teilen der Stadt einzurichten. Dieser ermöglicht es der Polizei, anlasslose Personenkontrollen vorzunehmen. Zudem soll der Anreiseverkehr durch die Bundespolizei verstärkt kontrolliert werden. Lina E. wurde am Mittwoch am Oberlandesgericht Dresden nach einem Mammutprozess zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sprach sie unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig. Das Strafmaß für E. beträgt fünf Jahre und drei Monate – die anderen Angeklagten sollen für zwei Jahre und fünf Monate, drei Jahre bzw. drei Jahre und drei Monate in Haft. Mit Blick auf die verstrichene Zeit der Untersuchungshaft von über zwei Jahren und die nunmehr verhängte Freiheitsstrafe, auf die diese anzurechnen sein werde, wurde der Haftbefehl der Studentin gegen Auflagen jedoch außer Vollzug gesetzt. Das Verfahren basierte vor allem auf Indizien, die Anklage stützte sich zudem auf Aussagen eines Kronzeugen. Aus der linken Szene wurden immer wieder Vorwürfe eines „politisch motivierten Verfahrens“ erhoben, die Bundesanwaltschaft sprach im Prozess wiederum von einem „außergewöhnlichen Maß an krimineller Energie“. Kritiker des Urteils hatten eine zu dünne Beweislage beklagt.




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