Deutsche Gerichte stellen immer häufiger fest, dass Angeklagte schuldunfähig sind. Ihr Anteil an allen sogenannten Abgeurteilten ist in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen, wie eine „Spiegel“-Datenanalyse der Strafverfolgungsstatistik ergeben hat.
Besonders eindrücklich ist die Entwicklung bei den „Straftaten gegen das Leben“, zu denen Mord und Totschlag gehören. Von 2002 bis 2012 lag der Anteil der schuldunfähigen Angeklagten bei diesen Delikten relativ konstant um die acht Prozent. Seitdem ist die Zahl fast kontinuierlich angestiegen, auf rund 16 Prozent im Jahr 2022, dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen. Bei anderen Gewaltdelikten wie Raub, Erpressung und Angriffen auf Kraftfahrer sowie „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“ lag der Anteil niedriger; im Jahr 2022 zwischen 0,6 und 1,3 Prozent aller Abgeurteilten. Auch diese Werte haben sich seit 2012 mehr als verdoppelt.
Der Großteil aller schuldunfähigen Täter wird mit dem Urteil im Maßregelvollzug untergebracht. Die Staatsanwaltschaften stellen laut ihrer Statistik ebenfalls immer mehr Verfahren wegen Schuldunfähigkeit ein. Im Jahr 2008 kamen demnach auf 100 Angeklagte rund 1,5 Schuldunfähige, bei denen die Ermittlungen eingestellt wurden, bevor es zum Prozess kam. 2023 lag diese Quote bei mehr als 3,5.
Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.