„Die Einleitung tritiumhaltiger Abwässer entsprechend der Genehmigung der zuständigen japanischen Behörde ist aus Sicht des Strahlenschutzes unbedenklich“, teilten die Experten auf Anfrage des „Handelsblatts“ (Donnerstagausgabe) mit. Sie sei so konzipiert, dass „nur eine geringe Erhöhung des Tritiumgehaltes in Nahrungsmitteln aus dem Meer zu erwarten ist und der niedrige Grenzwert von 50 Mikrosievert pro Jahr für die japanische Bevölkerung selbst unter ungünstigen Umständen eingehalten wird“.
Entsprechend seien auch „die Auswirkungen auf Deutschland zu vernachlässigen“. Schon die Strahlenexposition aus natürlichen Quellen betrage in Deutschland im Mittel 2.100 Mikrosievert pro Jahr – und könne Werte von 10.000 Mikrosievert erreichen. „Eine Strahlenexposition in Höhe von einigen zehn Mikrosievert pro Jahr wird international im Strahlenschutz als vernachlässigbar eingestuft“, schreibt das Bundesamt. Genehmigte Ableitungen von Radionukliden in Luft und Wasser seien auch bei Kernkraftwerken im Normalbetrieb nicht ungewöhnlich. So leiteten etwa China und Nordkorea ein Vielfaches der Tritiummengen ins Meer, um die es in Fukushima geht. Zum Vergleich: 2016 betrug die Ableitung von Tritium mit dem Abwasser aus allen deutschen Kernkraftwerken nach Angaben des Strahlenschutzbundesamtes in Summe rund 100 Terabecquerel.