TÜV-Verband lehnt Cannabis-Grenzwert der Expertenkommission ab

Der TÜV-Verband spricht sich gegen die Empfehlung der Expertenkommission aus, den Cannabis-Grenzwert für Verkehrsteilnehmer anzuheben.

Der TÜV-Verband spricht sich gegen die Empfehlung der Expertenkommission aus, den Cannabis-Grenzwert für Verkehrsteilnehmer anzuheben. „Die geplante Schaffung eines Grenzwerts in Höhe von 3,5 ng/ml THC im Blutserum bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr lehnen wir ab“, sagte Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

Die vorgeschlagene Erhöhung sei verfrüht und auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar. „Zudem vermittelt die Festlegung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr die völlig falsche Botschaft, dass es tolerierbar sei, unter gewissem Drogeneinfluss Auto zu fahren“, so Zaneta. Der TÜV-Verband plädiert stattdessen dafür, den aktuell gültigen Nachweiswert beizubehalten. Dieser liegt derzeit bei 1 ng/ml THC im Blutserum, was der Nachweisgrenze der verwendeten Schnelltests entspricht.

Insbesondere für Fahranfänger und Berufskraftfahrer solle es „wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Grenze für Cannabiskonsum am Steuer geben“, so die TÜV-Expertin. Das Alkoholverbot für Fahranfänger habe sich bewährt und sollte als Vorbild für Cannabis dienen.




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