Das waren rund 37.200 beziehungsweise 5,3 Prozent Verurteilte weniger als im Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Damit setzte sich die seit Jahren tendenziell rückläufige Entwicklung der Zahl an Verurteilungen fort.
Wegen Straßenverkehrsdelikten wurden im Jahr 2021 insgesamt 157.500 Personen verurteilt. Das waren zwar rund 10.500 oder 6,2 Prozent weniger als im Vorjahr, allerdings blieb der Anteil an allen Verurteilungen mit 23,8 Prozent ähnlich hoch (24,0 Prozent). Als Verkehrsdelikte zählen keine Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, sondern ausschließlich Straftaten im Straßenverkehr, die im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt sind. Beispielsweise gab es 27.800 Verurteilungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, 10.100 Verurteilungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und 500 Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung. Unter die Straßenverkehrsdelikte fallen auch verbotene Kraftfahrzeugrennen. Diese Strafvorschrift wurde im Oktober 2017 eingeführt. Seitdem sind von Jahr zu Jahr mehr Verurteilungen zu verzeichnen. 2021 gab es insgesamt rund 1.100 rechtskräftige Verurteilungen gegenüber rund 700 im Jahr 2020 und rund 100 im Jahr 2018. Die übrigen 504.600 Verurteilungen im Jahr 2021 erfolgten wegen anderer Delikte, so die Statistiker. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Rückgang um 26.700 Personen beziehungsweise 5,0 Prozent. Den größten Anteil unter den Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs hatten im Jahr 2021 wie bereits in den Vorjahren die Eigentums- und Vermögensdelikte. 2021 wurden 117.900 Personen nach dem StGB wegen Betrug und Untreue verurteilt.
Dies waren 7.000 Personen beziehungsweise 5,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Ihr Anteil blieb mit 17,8 Prozent aller Verurteilungen jedoch ähnlich hoch (2020: 17,9 Prozent). Die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahl und Unterschlagung ging um 14 400 Personen oder 14,0 Prozent auf 88.000 zurück auf einen Anteil von 13,3 Prozent aller Verteilungen im Jahr 2021. Rückläufig war auch die Zahl der Verurteilungen wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit um 5.600 beziehungsweise 10,1 Prozent auf 49.600. In einzelnen Deliktbereichen gab es gegenläufige Entwicklungen: So stieg die Zahl der Verurteilungen wegen Beleidigung um 1.000 beziehungsweise 3,8 Prozent auf 27.900. Die Zahl der wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Verurteilten stieg um 1.000 oder 10,1 Prozent auf 10.300. Allerdings ist hier ein Vergleich mit den Vorjahren nicht oder nur eingeschränkt möglich, da im Sexualstrafrecht Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen wurden.
Von allen 662.100 rechtskräftigen Verurteilungen im Laufe des Kalenderjahres 2021 war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht wie bereits in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. So wurden insgesamt 524.600 Personen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das entspricht 79,2 Prozent aller rechtskräftigen Verurteilungen. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest wurde bei 90.900 Personen (13,7 Prozent aller rechtskräftigen Verurteilungen) entschieden.
Bei den übrigen 46.600 Verurteilungen (7,0 Prozent aller rechtskräftigen Verurteilungen) wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an. 7.300 Personen erhielten eine Jugendstrafe, 31.600 Zuchtmittel und 7.700 Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz.