In Halle (Saale) wurde am Mittwochvormittag der zweite Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke fortgesetzt. Höcke steht vor dem Landgericht wegen der Verwendung der SA-Parole “Alles für Deutschland“ unter Anklage. Es wird erwartet, dass im Laufe des Tages ein Urteil fällt.
### Gericht entlässt Sachverständigen
Gleich zu Beginn des zweiten Prozesstages teilte das Gericht mit, dass ein ursprünglich für Mittwoch geladener Sachverständiger wieder ausgeladen worden sei. Der Sachverständige hatte sich in der Vergangenheit öffentlich negativ zur AfD geäußert. „Das geht einfach nicht“, sagte der vorsitzende Richter.
### Vorherige Verurteilung und aktueller Fall
Höcke war von derselben Strafkammer bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er in einer Rede in Merseburg die Losung „Alles für Deutschland“ benutzt hatte, die der „Sturmabteilung“ (SA) der Nazis zugeordnet wird. Im laufenden Prozess geht es um die Verwendung dieses Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera.
### Unterschiede zum ersten Fall
Der Unterschied zum ersten Fall: Höcke soll die umstrittenen drei Worte nicht komplett selbst ausgesprochen haben. Für das Wort „Deutschland“ animierte er das Publikum und baute die Losung nicht rhetorisch in seine Rede ein, sondern sprach über die bereits laufenden Ermittlungen. Es ist unklar, ob und wie sich diese Umstände auf eine mögliche Strafe auswirken.