Zweiter Höcke-Prozess wird fortgesetzt – Urteil erwartet

In Halle (Saale) wurde am Mittwochvormittag der zweite Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke fortgesetzt. Höcke steht vor dem Landgericht wegen der Verwendung der SA-Parole "Alles für Deutschland" unter Anklage

In Halle (Saale) ‍wurde am‌ Mittwochvormittag der zweite Gerichtsprozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke fortgesetzt. Höcke steht vor dem Landgericht wegen der‌ Verwendung der ‌SA-Parole ‍“Alles für⁣ Deutschland“ unter Anklage. Es wird erwartet,⁣ dass im ‍Laufe des Tages ein Urteil⁤ fällt.

### Gericht entlässt Sachverständigen

Gleich zu Beginn des ⁣zweiten Prozesstages ⁤teilte das Gericht mit, ⁣dass⁢ ein ursprünglich für Mittwoch geladener Sachverständiger⁢ wieder ausgeladen⁣ worden sei. Der Sachverständige hatte sich ⁢in der Vergangenheit öffentlich negativ ⁤zur AfD geäußert. „Das geht einfach nicht“, sagte der vorsitzende Richter.

### Vorherige Verurteilung‌ und aktueller ​Fall

Höcke war von ⁢derselben Strafkammer bereits Mitte Mai‌ zu einer⁣ Geldstrafe von ​13.000 Euro ‌verurteilt worden, ⁣weil er in einer Rede in Merseburg die Losung „Alles für Deutschland“ benutzt hatte,⁤ die der „Sturmabteilung“ (SA) ⁣der Nazis zugeordnet wird. Im ⁤laufenden Prozess geht es um die⁤ Verwendung dieses ⁣Ausspruchs bei einer anderen AfD-Veranstaltung, diesmal in Gera.

### Unterschiede zum ersten Fall

Der Unterschied‍ zum ⁢ersten Fall: Höcke soll die ⁤umstrittenen drei Worte nicht komplett ‍selbst ausgesprochen haben. Für das Wort „Deutschland“ animierte er das Publikum und baute⁤ die Losung nicht rhetorisch in seine Rede ein, sondern sprach über‍ die bereits laufenden ⁢Ermittlungen. Es ist unklar, ​ob ​und wie sich diese ‍Umstände auf eine mögliche⁢ Strafe auswirken.




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