„Wir begrüßen, dass sich die Deutsche Bahn und die EVG im Vergleichsweg darauf geeinigt haben, den sogenannten Warnstreik auszusetzen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagsausgaben). „Dass hierfür erst die Gerichte bemüht werden mussten, ist kein Ruhmesblatt für die Tarifautonomie“, fügte Kampeter allerdings hinzu.
„Es unterstreicht einmal mehr, dass ein gesetzlicher Rahmen für Arbeitskämpfe erforderlich ist“, so der BDA-Hauptgeschäftsführer. „Dies kann die Eskalation schon am Beginn einer Auseinandersetzung erheblich dämpfen.“