Die Bahn und ihre Fahrgäste können nach Einschätzung von Arbeitsrechtsexperten wohl nicht darauf hoffen, dass Gerichte den sechstägigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL untersagen. Zwar seien Streiks nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig seien, allerdings räume das Bundesarbeitsgericht den Gewerkschaften einen weiten Spielraum ein, sagte Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, dem „Tagesspiegel“.
„Praktisch läuft das regelmäßig darauf hinaus, dass Streiks dann verhältnismäßig sind, wenn die Gewerkschaften sagen, dass sie verhältnismäßig sind“, so der Professor für Arbeitsrecht. Auch dass die GDL streikt, ohne zuvor mit der Bahn über ihr neues Angebot zu verhandeln, dürfte von der Rechtsprechung akzeptiert werden.
Zwar sei der Streik das letzte Mittel, aber auch hier seien die Gerichte sehr großzügig, sagte Felix Hartmann, Professor für Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. „Wenn die GDL davon ausgeht, ihre Forderungen nur mit einem Streik durchsetzen zu können, wird das letztlich nicht hinterfragt.“
Für die Bevölkerung gehe der lange Streik jedoch an die Grenze dessen, was man der Allgemeinheit zumuten kann, kritisiert Thüsing. „Für viele ist die Grenze schon überschritten“, sagte er. Dass ein Arbeitsgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung den Streik untersagen wird, sei jedoch zweifelhaft. „Solange es eine Notdienstvereinbarung und eine Basisversorgung gibt, kann es den Streik für zulässig erklären.“