Sollte die Norm in ihrer derzeitigen Fassung in Kraft treten, „können Angebots- und Produktionsengpässe die Folge sein“, sagte Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), dem „Spiegel“. In der vorgeschriebenen Zeit könnten nicht genügend Modelle entwickelt und genehmigt werden, die die neuen Voraussetzungen erfüllten.
Die neue Abgasrichtlinie gilt ab Juli 2025 für Pkw und Vans und sieht vor, dass Fahrzeuge geltende Schadstoffgrenzwerte auch unter Extrembedingungen wie hohen Temperaturen einhalten müssen. Um das nachweisen zu können, sind umfangreichere Messungen erforderlich. Schon länger warnt die Autoindustrie davor, dass sich Neufahrzeuge durch das strengere Reglement verteuern würden. Vor allem die Produktion von Kleinwagen werde unrentabel. Rund um eine Sitzung des VDA-Vorstands am Mittwoch war die Stimmung in der Branche angespannt. Für das erforderliche Test- und Genehmigungsverfahren sei nicht genügend Personal vorhanden, warnte der Chef einer Automarke. Es fehle an Testkapazitäten, sowohl in Behörden als auch in Unternehmen. Die Folge: Fabriken könnten monatelang stillstehen. Ein vergleichbares Szenario hat die Autoindustrie bereits vor wenigen Jahren im Zuge der Umstellung auf die strengere Prüfnorm WLTP erlebt. Vielerorts wurde damals die Produktion gedrosselt, manche Hersteller mussten auf Halde produzieren, auch weil sie es versäumt hatten, ihre Fahrzeuge rechtzeitig an die neuen Regeln anzupassen. Um ihnen diesmal mehr Zeit zu verschaffen, plädiert VDA-Präsidentin Müller für gestaffelte Einführungstermine. Nur so ließe sich „eine durchgängige Produktion mit entsprechenden Sicherheiten für Beschäftigung und Verfügbarkeit einer breiten Fahrzeugpalette“ gewährleisten.
Zudem schlägt der VDA vor, die Stickoxidgrenzwerte deutlich zu reduzieren, dafür aber die bisher geltenden sogenannten Test-Randbedingungen beizubehalten. Die EU-Kommission will mit der Euro-7-Norm sicherstellen, dass Fahrzeuge unter realen Fahrbedingungen wesentlich sauberer werden. Umweltorganisationen halten die Vorschriften für unzureichend.