Banken wollen Gebühren wieder ohne Einwilligung anheben können

Die deutschen Banken und Sparkassen wollen die Zustimmungspflicht bei Gebührenerhöhungen wieder loswerden.

Sie streben eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an, sodass Preisanhebungen bei Girokonten grundsätzlich ohne explizite Einwilligung der Kunden möglich wären – wie es bis vor zwei Jahren der Fall war. Das geht aus einem Positionspapier der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) hervor, über das das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) berichtet.

Ein Modell der ausdrücklichen Zustimmung zu Vertragsänderungen sei nicht massentauglich und „für die Kunden eher eine überflüssige Zumutung als eine Verbesserung“, heißt es in dem DK-Papier. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von April 2021. Demnach müssen Geldhäuser bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), zum Beispiel bei Preiserhöhungen, die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Postbank, die die Preise in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben hatte. Konkret schlagen die Bankenverbände, die sich in der DK zusammengetan haben, vor, dass §675g BGB ergänzt wird. Das Bundesjustizministerium teilte auf Anfrage mit, es prüfe derzeit, ob sich im Lichte des BGH-Urteils eine Änderung des AGB-Rechts empfehle. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Gegenstand der Prüfung sei auch der Vorschlag der Kreditwirtschaft.




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