Hintergrund ist die Unterschreitung des vorgesehenen Lohnabstandes von 15 Prozent durch die Einführung des Bürgergeldes, berichtet die „Bild“. Jede Veränderung bei der Grundsicherung habe unmittelbare Auswirkungen auf die Besoldung und Versorgung im Beamtenbereich des Bundes sowie der Länder, bestätigte ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums in Wiesbaden.
Hessens Regierungsfraktionen haben demnach bereits einen umfassenden und weitreichenden Gesetzesentwurf eingebracht, der derzeit beraten werde. Dieser markiere „einen wichtigen Zwischenschritt zur verfassungsmäßigen Besoldung in Hessen“. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 besagt, dass die Beamtenbesoldung 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss. Das Land Berlin teilte der Zeitung mit, dass es „wegen der Einführung des Bürgergelds im intensiven Austausch mit den anderen Ländern und dem Bund, auch bezüglich möglicher Auswirkungen auf die Besoldung der beamteten Dienstkräfte und der Höhe der familienbezogenen Besoldungsbestandteile“ stehe. Die „Amtsangemessenheit der Alimentation“ werde das Land Berlin „auch nach Einführung des Bürgergeldes sicherstellen“, hieß es weiter. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte ebenso, dass der „Mindestabstand zur Grundsicherung“ bei der Bezahlung der Beamten sichergestellt werden müsse. Denn auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 besagt, dass „eine Verletzung des Mindestabstands zur sozialhilferechtlichen Grundsicherung in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen (…) Auswirkungen auf alle höheren Besoldungsgruppen und auf alle Besoldungsordnungen“ hat.