Es bestehe das Risiko, „dass KI den Aufwand auf der Seite der Täter deutlich verringern kann“, teilte die Bafin dem „Handelsblatt“ mit. „Begleitend zu Cyberangriffen kann auch die Verbreitung von Fake News durch KI erleichtert werden.“
Phishing-Mails könnten durch maschinelles Lernen oder den Einsatz von Verfahren der KI „täuschend echt gestaltet werden und damit dem Angreifer nützen“, warnt das BSI. Zudem könne KI zur Programmierung von Schadsoftware genutzt werden sowie zu Täuschungsversuchen, bei denen gefälschte Stimmen oder Videos eingesetzt würden („Deep Fakes“). Zusätzliche Gefahren sieht das BSI unter anderem für Video-Ident-Verfahren, die Banken bei der Eröffnung von Konten nutzen. Angriffe auf das Video-Ident-Verfahren durch die Manipulation des Videostreams seien grundsätzlich möglich, so die Behörde. „Das BSI geht davon aus, dass durch die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz und insbesondere im Bereich der Deep Fakes, das Bedrohungspotenzial für diese Art der Fern-Identifikation weiter steigt.“
Videobasierte Lösungen könnten nicht dasselbe Sicherheitsniveau erreichen wie beispielsweise die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.