Die Beihilfen für Fischer für gestiegene Betriebskosten infolge des Ukraine-Krieges werden verlängert und finanziell aufgestockt. Fischereibetriebe sollen nun bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit haben, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Sonntag mit.
Im März war eine drei Millionen Euro umfassende Kleinbeihilfe aufgelegt worden, die bis zum 31. Mai 2024 beantragt werden konnte. Jetzt sollen weitere zwei Millionen Euro aus den Mitteln, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes zustehen, bereitgestellt werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte am Mittwoch eine entsprechende Haushaltssperre aufgehoben.
Möglich wird die Verlängerung der Hilfen, da die EU-Kommission den „Befristeten Krisenrahmen“ aufgrund der andauernden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges bis Ende 2024 verlängert hat. Eine Förderrichtlinie zur Verlängerung der „Kleinbeihilfe Fischerei 2024“ soll nun zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Anschließend haben Fischereiunternehmen bis zum 31. Oktober Gelegenheit, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen.
Der maximale Beihilfebetrag für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur beträgt 335.000 Euro bzw. 75.000 Euro pro Fischereifahrzeug. Die Maßnahme wird wie bisher weiterhin durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umgesetzt.
„Die Beihilfen geben den Betrieben Liquidität und schaffen damit Raum und die Möglichkeit, sich mit der notwendigen Transformation des Fischereisektors hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Fischerei auseinanderzusetzen“, sagte Staatssekretärin Claudia Müller (Grüne). Das schaffe Perspektiven, denn immer mehr Haupt- und Nebenerwerbsfischer entschieden sich dafür, die Fischerei aufzugeben.