Die Bundesregierung hat ihr Förderprogramm der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen grundlegend überarbeitet. Waren bislang nur staatliche Zuschüsse zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich, will der Bund künftig auch Unternehmen in den Revieren mit staatlichen Direktzahlungen unterstützen.
Das Förderprogramm mit dem Namen „STARK“ (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten) sei entsprechend novelliert worden, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Wir machen Strukturstärkungsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen endlich auch für direkte Unternehmensförderungen und die direkte Schaffung von Industriearbeitsplätzen nutzbar“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) dem RND. „Die Unternehmen in den Revieren und an den Kraftwerksstandorten gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz wesentlich mit. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, indem sie sich neu erfinden oder konkret in neue Wertschöpfungsprozesse investieren“, so Habeck weiter.
Mit der Novelle des „STARK“-Programms werde der Bund genau solche Transformationsprozesse fördern, so der Minister. Mit der neuen Förderkategorie „Transformationstechnologien“ sollen der Auf- und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO2 gefördert werden. Bis zu 40 Prozent förderfähiger Investitionskosten kann der Staat künftig übernehmen.
Förderanträge können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Mit rund 2,8 Milliarden Euro ist das Programm „STARK“ die größte Fördermaßnahme des Bundes aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen. Das Programm startete im Juli 2020 und läuft bis zum 31. Dezember 2038. Bislang werden über 260 Projekte in den Kohleregionen umgesetzt. Für den verbleibenden Förderzeitraum stehen Mittel in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro für neue Anträge zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem bis zu 41 Milliarden Euro umfassenden Finanztopf, mit dem der Bund bis 2038 die Reviere und strukturschwachen Standorte von Kohlekraftwerken unterstützt.
Die Fördergebiete liegen in den noch aktiven Braunkohlerevieren – Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier -, in den ehemaligen Braunkohlerevieren Helmstedt und Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken. Dazu gehören Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlois und Saarbrücken. Der Großteil der Mittel ist den noch aktiven Braunkohlerevieren zugeordnet.