So wird er zum 1. Juli 2023 von 1,62 auf 3,12 Prozent angehoben, wie die Bundesbank mitteilte. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, wobei die aber bei Verbrauchergeschäften stets fünf Prozentpunkte über dem festgelegten Wert liegen, bei Handelsgeschäften sogar neun Prozentpunkte darüber.
Wenn Verbraucher ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, müssen sie also ab Juli mit 8,12 Prozent Strafzinsen rechnen, Unternehmen müssen künftig 12,12 Prozent pro Jahr draufzahlen, wenn sie in Verzug geraten. Höher war der Basiszinssatz zuletzt im Jahr 2008.