Bundesnetzagentur verbietet gas.de Belieferung von Haushaltskunden

Die Bundesnetzagentur hat der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden untersagt.

„Ein Energielieferant, der nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt, darf am deutschen Energiemarkt nicht tätig sein“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, am Freitag. Gas.de hält nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht ein, „die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen“, wie es hieß.

Die Gesellschaft, die bis dahin besonders günstige Tarife anbot, hatte Ende 2021 die Belieferung all ihrer Haushaltskunden überraschend und quasi von einem Tag auf den anderen beendet, als die Gaspreise auf dem Weltmarkt nach oben schossen. Die Kunden mussten zunächst meist in die Grundversorgertarife wechseln, was viele örtliche Stadtwerke vor Probleme stellte und auch für die Kunden oft deutlich teurer war als ihr bisheriger Tarif. Im Frühjahr 2023, als die Großhandelspreise zurückgingen, wollte gas.de dann wieder in den Markt einsteigen. Die Bundesnetzagentur leitete daraufhin wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen die Vorgaben Energiewirtschaftgesetzes ein Verfahren zur möglichen Untersagung der Tätigkeit ein.




Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen