Das geht aus einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums zur Einführung einer Mindeststeuer hervor, über den die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet (Dienstagsausgabe). Das Vorhaben basiert auf einer gemeinsamen Initiative von fast 140 Staaten und soll verhindern, dass multinationale Firmen die einzelnen Länder gegeneinander ausspielen und das Gros ihrer Gewinne gezielt dorthin verschieben, wo die Abgabenlast besonders niedrig ist.
Stattdessen müssen sie vom Jahr 2024 an insgesamt mindestens 15 Prozent an die Finanzämter zahlen. Um Unternehmen anzulocken, hatten sich vor allem die Industrieländer über Jahrzehnte einen Wettlauf um immer niedrigere Steuersätze geliefert. Ergebnis war, dass Firmen alljährlich Hunderte Milliarden Euro an ihren Heimatfinanzämtern vorbei an Konzerntöchter in Niedrigsteuerländern überwiesen. Allein Deutschland ging so zuletzt pro Jahr ein zweistelliger Milliardenbetrag verloren. 2021 einigten sich die Mitglieder des Industrieländerklubs OECD und rund 100 weiterer Staaten schließlich darauf, diese Praxis zu sanktionieren. Der Beschluss und die folgende EU-Richtlinie werden nun von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt. Demnach ist jede Firma mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz künftig verpflichtet, einmal im Jahr einen Mindeststeuerbericht vorzulegen. Daraus muss hervorgehen, wie der Konzern strukturiert ist, wie viel er in jedem einzelnen Land verdient hat und welcher Anteil des Gewinns an den dortigen Fiskus geflossen ist. Zahlt etwa ein deutsches Unternehmen in Irland effektiv nur acht Prozent Steuern auf seine Erträge, muss es die Differenz zum neuen Mindestsatz – in diesem Fall also sieben Prozent – daheim nachversteuern. Betroffen sind nach früheren Angaben weltweit etwa 8.000 Firmen, darunter 600 bis 800 deutsche – von großen Aktiengesellschaften wie Volkswagen und Siemens bis zu Familienunternehmen wie Aldi und Lidl. Laut OECD wird die Reform das globale Steueraufkommen um gut 200 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen. Allein Deutschland könnte nach Berechnungen des Ifo-Instituts mit bis zu 6,7 Milliarden Euro profitieren. Im Gesetzentwurf selbst ist von Mehreinnahmen „im niedrigen einstelligen Milliardenbereich“ die Rede. Von der Mindeststeuer ausgenommen sind unter anderem internationale Institutionen, Non-Profit-Organisationen sowie Pensionsfonds.