„Wir beobachten die Aktivitäten von Worldcoin“, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dem „Handelsblatt“. Altman hatte gesagt, dass Worldcoin in Ländern wie Deutschland am Montag gestartet sei, weil es dort erlaubt sei, in den USA aber nicht.
Ob der Start von Worldcoin und der dahinter stehenden Firma Tools for Humanity aber alle Gesetze und Vorgaben in Deutschland erfüllt, war zunächst unklar. Voraussetzung für die Teilnahme an Worldcoin als Digitalwährung ist es, sich per Scan der Augeniris verifizieren zu lassen. „Das Unternehmen Tools For Humanity verfügt über keine Erlaubnis der Bafin“, sagte die Behördensprecherin. Ob eine Erlaubnis erforderlich ist oder nicht, muss zunächst geprüft werden. Das hätten Altman und sein Team im Vorfeld machen können – Voranfrage nennt die Bafin ein solches Verfahren. „Eine solche Voranfrage haben wir weder von Seiten Worldcoin noch von Tools for Humanity erhalten“, sagte die Sprecherin. Nun schaut sich die Behörde das Projekt genauer an. Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat ein Prüfverfahren gegen die Firma hinter Worldcoin eingeleitet, sagte eine Sprecherin. Bei Worldcoin handele es sich um „eine Datenverarbeitung mit hohen Risiken für die betroffenen Personen“. Diese Formulierung hat eine besondere Relevanz. Denn die Datenschutzgrundverordnung schreibt Firmen in dieser Kategorie vor, selbst eine Datenschutz-Folgenabschätzung anzufertigen.