„Wenn sie nicht auf ihren Urlaub und den drohenden Verfall hingewiesen werden, verjährt der Urlaub für sie nicht“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochsausgaben). „Kluge Arbeitgeber wissen es längst: Beschäftigte, die ihren Urlaub zur Erholung nutzen können, sind gesünder, zufriedener und bleiben im besten Fall dem Unternehmen auch länger erhalten.“
Das Bundesarbeitsgericht habe bestätigt, was der Europäische Gerichtshof bereits festgestellt habe, so Piel: „Beschäftigte brauchen ihren Urlaub, um gesund zu bleiben.“ Arbeitgeber könnten sich deshalb auch nicht einfach zurücklehnen, wenn die Beschäftigten den Urlaub nicht nehmen – sondern müssten aktiv darauf hinweisen, dass diese ihr Recht auf Urlaub auch ausüben. „Keinesfalls dürfen Arbeitsüberlastung, Angst vor Repressionen, aber auch Krankheiten und Erwerbsminderung dazu führen, dass Beschäftigte ihren Urlaub nicht nehmen“, so Piel.