Die Deutsche Bahn sowie die Gewerkschaft akzeptierten am Samstagnachmittag einen Vergleichsvorschlag des Amtsgerichts Frankfurt, wie der HR berichtet. Demnach wird die EVG auf den geplanten Ausstand verzichten.
Ob es trotzdem zu Einschränkungen des Bahnverkehrs kommen wird, war zunächst noch unklar. Die Bahn hatte am Samstagmorgen einen Eilantrag beim Gericht eingereicht, um den Streik, der von Sonntag, 22 Uhr, bis Ende Dienstag laufen sollte, noch zu verhindern. Dieser sei „unverhältnismäßig“ und schädige Kunden sowie unbeteiligte Dritte, hatte der Konzern argumentiert. Die Gewerkschaft hatte der DB vorgeworfen, auf zentrale Forderungen nicht einzugehen.
Sie fordert für rund 230.000 Beschäftigte mindestens 650 Euro mehr Lohn im Monat beziehungsweise zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen bei einer Laufzeit von einem Jahr.