Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, über den die „Welt“ (Mittwochausgabe) berichtet und der zurzeit zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Bisher gilt ein sogenanntes Balkonkraftwerk als bauliche Veränderung am Gebäude, und Vermieter oder Miteigentümer können eine Installation relativ einfach untersagen.
Künftig soll ein Balkonkraftwerk im Wohnungseigentumsgesetz und im Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zu den „privilegierten Maßnahmen“ gehören. Das hätte zur Folge, dass Mieter von ihrem Vermieter die Zustimmung zur Installation verlangen können. Eigentümer hätten gegenüber ihren Miteigentümern einen vergleichbaren Anspruch. Stromerzeugung durch Steckersolargeräte stelle eine gute Möglichkeit für Wohnungseigentümer dar, „sich teilweise selbst mit Solarstrom zu versorgen und so an der Energiewende teilzuhaben“, heißt es zur Begründung in dem Gesetzentwurf. Das Gleiche gelte auch für Mieter. Weil bei Wohnungseigentümergemeinschaften jedoch weiter die Zustimmung einer einfachen Mehrheit der Miteigentümer notwendig ist, soll zusätzlich das Wohnungseigentumsrecht so geändert werden, dass Versammlungen auch rein virtuell möglich sind. Das würde auch kurzfristig unterjährige Entscheidungen der Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen ermöglichen. Künftig können die Eigentümer laut Gesetzentwurf mit einer Dreiviertelmehrheit beschließen, dass reine Online-Versammlungen stattfinden oder stattfinden können. Die Gesetzesänderungen dienten der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, heißt es im Begleittext: „Der Entwurf fördert die Erreichung dieser Zielvorgaben, indem er virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen ermöglicht und somit deren Entscheidungsfindungen auch in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtert.“