Die Richter erklärten einen entsprechenden Beschluss der Kommission am Mittwoch für nichtig. Mit diesem war die im Kontext der Covid-19-Pandemie geplante Rekapitalisierung der Lufthansa in Höhe von sechs Milliarden Euro genehmigt worden.
Der Kommission seien mehrere Fehler unterlaufen, teilten die Luxemburger Richter zur Begründung mit. So habe sie zum Beispiel angenommen, dass die Lufthansa nicht in der Lage sei, sich in Höhe ihres gesamten Bedarfs Finanzmittel auf den Märkten zu beschaffen. Zudem habe sie keinen Mechanismus verlangt, mit dem ein Anreiz für die Lufthansa geschaffen werde, die Kapitalbeteiligung Deutschlands so bald wie möglich zurückzukaufen. Auch sei eine „beträchtliche Marktmacht“ der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verneint worden.
Das Gericht rügte auch, dass die Kommission bestimmte Verpflichtungen akzeptiert habe, die nicht gewährleisteten, dass ein „wirksamer Wettbewerb“ gewahrt werde. Mit Ryanair und Condor hatten zwei Konkurrenten der Lufthansa geklagt. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.