Die EU-Kommission nimmt die Beihilfen für die Fluggesellschaft Condor unter die Lupe. Es sei eine „eingehende Untersuchung“ eingeleitet worden, um zu prüfen, ob eine deutsche „Umstrukturierungsmaßnahme“ im Umfang von 321,2 Millionen Euro für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehe, teilte die Kommission am Montag mit.
Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden. Dann wurde jedoch im Mai 2024 der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union für nichtig erklärt.
Nach den EU-Beihilfevorschriften können die Mitgliedstaaten Unternehmen in Schwierigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zählen allerdings zu den Beihilfeformen, die den Wettbewerb am stärksten verfälschen, da sie Unternehmen unterstützen, die andernfalls aus dem Markt ausscheiden würden.