Gaspreisbremse: Über 1.000 Unternehmen stellen Entlastungsanträge

Mehr als 1.000 deutsche Versorgungsunternehmen und Lieferanten haben bisher beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) Anträge im Rahmen der Gas- und Wärmepreisbremse auf Entlastung gestellt.

Das geht aus der Antwort des BMWK auf eine schriftliche Frage von Linksfraktionschef Dietmar Bartsch hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben) berichten. „Bis zum 6. März 2023 haben 435 Erdgaslieferanten und 584 Wärmeversorgungsunternehmen Prüfanträge auf Vorauszahlung ihres Erstattungsanspruchs für Entlastungen, die sie Letztverbrauchern bzw. Kunden nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) im ersten Quartal 2023 gewähren, gestellt“, heißt es in dem von Staatssekretär Patrick Graichen unterzeichneten Schreiben.

Das Antragsvolumen belaufe sich damit auf insgesamt 2,35 Milliarden Euro. Allerdings laufe die Antragsfrist noch bis zum 31. März und „es gehen weiter Anträge von Versorgern ein“, so Graichen weiter. Entsprechend stehe die endgültige Zahl der Erstattungen noch nicht fest. Zu den Erstattungsanträgen bei der Strompreisbremse würden noch keine Zahlen vorliegen. Bartsch sprach angesichts der Zahlen von einem „schweren Geburtsfehler“ bei den Preisbremsen. „Einerseits sichert der ungenierte Griff der Konzerne in die Steuerkasse deren Rekordgewinne. Andererseits verhindern sie sinkende Preise für den Endverbraucher, wenn am Ende immer der Steuerzahler einspringt“, sagte Bartsch den Funke-Zeitungen. „Eine Sofortmaßnahme wäre, die „Bremsen“ abzusenken – auf zum Beispiel acht Cent für Gas und 30 Cent für Strom“, so Bartsch.

Noch wirksamer sei ein preisgünstiges Grundkontingent auf Strom und Gas. Bei der aktuellen Methodik hingegen würden Neukunden kaum profitieren, bei Bestandskunden hätten die Versorger keine Veranlassung, die Preise abzusenken. „Großhandels- und Verbraucherpreise stehen deshalb in einem eklatanten Missverhältnis“, kritisierte der Linken-Politiker. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband warnte vor Missbrauch: „Das Bundeskartellamt muss Gas- und Wärmeanbieter überprüfen, damit schwarze Schafe keine zusätzlichen Gewinne auf Kosten der privaten Haushalte machen können“, sagte Thomas Engelke, Leiter des Bereichs Energie und Bauen im VZBV, den Funke-Zeitungen.




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