Die Deutsche Bahn ist auch in der zweiten Instanz mit dem Versuch gescheitert, den 24-stündigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL gerichtlich zu beenden. Das Unternehmen scheiterte am Dienstag in der Berufung am Hessischen Landesarbeitsgericht.
Bereits am Montagabend war ein entsprechender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Arbeitsgericht Frankfurt abgelehnt worden. Die zuständige Kammer hatte den Streik dabei als „nicht unverhältnismäßig“ gewertet. Der Gang des Konzerns vor das Landesarbeitsgericht blieb jetzt erfolglos.
Damit kann die GDL ihren Arbeitskampf wie geplant fortsetzen. Der Streik im Personenverkehr war um 2 Uhr in der Nacht gestartet und soll in der Nacht auf Mittwoch ebenfalls um 2 Uhr enden. Im Güterverkehr wird bereits seit Montagabend, 18 Uhr, gestreikt, ebenfalls für 24 Stunden.