„Technologische Offenheit ist in der Theorie gegeben – aber in der Praxis gibt es überwiegend nur eine Lösung: Dämmung und Einbau einer Wärmepumpe“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke der „Bild“. Die häufigste praxistaugliche Alternative – eine Hybrid-Heizung aus Wärmepumpe und Gasheizung – müsse ebenfalls spätestens 2044 wieder raus, „es sei denn, der Gaskessel kann mit Biogas oder Wasserstoff weiterbetrieben werden“.
Diese Brennstoffe sind derzeit aber noch nicht verfügbar. Mit Blick auf die Kosten für Wärmepumpen sagte Warnecke: „Der Gesetzentwurf unterstellt die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpe, weil er mit um 30 Prozent fallenden Preisen bis 2029 für diese rechnet.“ Angesichts einer gesetzlich angeheizten Nachfrage sei nicht ersichtlich, wieso dies eintreten soll und vor allem, wieso die Personalkosten, die den großen Teil ausmachen, sinken sollten. Zur Ausnahmeregelung für Senioren sagte Warnecke: „Die Befreiung von 80-jährigen Eigentümern ist gut gemeint, aber lässt alle diejenigen im Stich, die im Rentenalter sind und kein Darlehen mehr erhalten.“ Des Weiteren hält Warnecke die 65-Prozent-Pflicht in vielen Fällen für sinnlos: „Die Pflicht gilt auch, wenn keine technische Hybrid-Lösung vorhanden ist (wie bei Gasetagenheizungen) oder wenn es extrem teuer ist. Hybrid-Heizungen kosten inklusive Einbau und Umrüstung für ein Einfamilienhaus derzeit ca. 40.000 Euro mehr als herkömmliche Heizungen.“