Institute für höhere Erwerbstätigenfreibeträge im Bürgergeld

Das Münchener Ifo-Institut und das Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) haben Vorschläge zur Reform der Erwerbstätigenfreibeträge im Bürgergeld vorgelegt.

Das Münchener Ifo-Institut und das Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) haben Vorschläge zur Reform der Erwerbstätigenfreibeträge im Bürgergeld vorgelegt. Weniger Kürzungen bei Sozialleistungen für Bürgergeldempfänger, die mehr arbeiten, würde deren Beteiligung am Arbeitsmarkt erhöhen, heißt es in der Analyse, die im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums entwickelt wurde. „Diese Reform würde sogar mehr Geld in die Staatskasse bringen“, sagte Ifo-Forscher Andreas Peichl, der die Studie geleitet hat.

Holger Stichnoth vom ZEW ergänzte: „Diese Reform innerhalb des Systems, wie vom Ministerium vorgegeben, würde die Erwerbstätigkeit um 136.000 Personen oder 145.000 Vollzeitstellen erhöhen. Damit könnte sich die Reform selbst finanzieren. Denn die öffentlichen Haushalte hätten am Ende rund 1,1 Milliarden Euro mehr an Steuern und Sozialabgaben.“ Der Vorschlag zielt auf Alleinerziehende und Alleinstehende ohne Kinder sowie Paare mit drei und mehr Kindern, weil hier die Beschäftigungseffekte entstehen. Bislang werden Sozialleistungen wie das Wohngeld bei Einkommen über 520 Euro monatlich bis 1.000 Euro um 80 bis 100 Prozent gekürzt; damit sich Mehrarbeit lohnt, weil vom Zuverdienst netto mehr übrigbleibt, sieht die Reform vor, die Sozialleistungen in Zukunft bis zu einer Verdienstgrenze von 2.000 Euro nur zu 70 Prozent zu kürzen. Bei Einkommen über 2.000 Euro monatlich sollen statt bisher 100 Prozent der Sozialleistungen nur noch 65 Prozent gekürzt werden. „Wir zeigen, dass die Reform keine Bedarfsgemeinschaft schlechter stellt und – unter Berücksichtigung von Verhaltensanpassungen – auch selbstfinanzierend ist“, sagte Maximilian Blömer vom Ifo-Institut. Die Ergebnisse einer Befragung zeigten, dass eine solche Reform auf eine „breite Akzeptanz“ in der Bevölkerung stoßen würde. „Insofern dürften die Hürden bei der Umsetzung verhältnismäßig einfach zu überwinden sein.“ Die Beschäftigungseffekte ließen sich zudem noch weiter erhöhen, wenn die Anrechnungsrate beim Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung von 45 Prozent auf 25 Prozent gesenkt würde, ergänzte Stichnoth. Dies würde demnach Haushalte mit Kindern besserstellen und insgesamt zu einer Erhöhung der Erwerbstätigkeit um 157.000 Personen sowie 165.000 Vollzeitstellen führen. Diese kombinierte Reform würde die öffentlichen Haushalte den Instituten zufolge nur um etwa 500 Millionen Euro entlasten.

Peichl sagte: „Eigentlich müsste auch die derzeitige Zweiteilung aus Bürgergeld und Wohngeld in eine einheitliche Grundsicherung überführt werden.“ Das würde zu einer „wesentlichen Vereinfachung und damit Entlastung“ der Verwaltung führen. „Und es hätte noch größere Beschäftigungseffekte.“




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