Leiharbeitskräfte bekommen meistens keine reguläre Stelle

Die Mehrheit der Menschen in Leiharbeit landet nach dem Ende ihres Jobs nicht in einer regulären Stelle.

Das zeigen neue Zahlen, die das Bundesarbeitsministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hin herausgegeben hat. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet in ihrer Dienstagausgabe darüber.

Drei Monate nach dem Ende des Leiharbeitsjobs ergibt sich demnach folgendes Bild: Gut ein Drittel (37 Prozent) fand eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Stelle, fast genauso viele (34 Prozent) waren arbeitslos, annähernd jeder und jede Vierte (23 Prozent) war wieder bei einer Leiharbeitsfirma angestellt. Andere (5,4 Prozent) setzen ihre Berufslaufbahn mit einem Minijob fort. Die große Mehrheit der Zeitarbeiter (61 Prozent) bekommt den Regierungsangaben zufolge einen Niedriglohn. Die Schwelle hierfür lag bei einer Vollzeitstelle im bundesweiten Schnitt bei 2.344 Euro im Monat. Von allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhielt hingegen nicht einmal jeder Fünfte (18 Prozent) den Niedriglohn. Die beiden Gruppen unterschieden sich allerdings „erheblich“, schreibt das Arbeitsministerium. So übe gut die Hälfte der Leiharbeiter zum Beispiel eine Helfertätigkeit aus, „die im Allgemeinen eine niedrigere Entlohnung mit sich bringt“. Dennoch lässt sich festhalten, dass Zeitarbeitsstellen meist gering entlohnte Stellen sind.

Hinzu kommt, dass Leiharbeitsverhältnisse meist nicht lange halten. Für mehr als drei Viertel (77 Prozent) der Beschäftigten war spätestens nach neun Monaten Schluss, nicht einmal jede zehnte Kraft war länger als eineinhalb Jahre auf der Zeitarbeitsstelle angestellt. Laut Gesetz dürfen Leiharbeitskräfte nur 18 Monate auf derselben Stelle eingesetzt werden, damit sie keine regulären Arbeitsplätze verdrängen. Einige Tarifverträge erlauben allerdings eine deutlich längere Dauer.

Die Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl kritisiert dies scharf. „Leiharbeitnehmer sind und bleiben Beschäftigte zweiter Klasse“, sagte sie der SZ. Schädlich seien insbesondere die Ausnahmen in den Tarifverträgen, etwa zur Dauer der Beschäftigung. „Wenn aber ausgerechnet Tarifvereinbarungen zu einer Schlechterstellung für die Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassungs-Branche führen, wird letztlich das ganze Tarifsystem pervertiert“, sagte Ferschl. Leiharbeitskräfte müssten vom ersten Tag an bezahlt werden wie regulär Beschäftigte.




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