Wegen der Besonderheiten in der Luftfahrtbranche, bei der einzelne Bereiche eigene Tarifverträge haben, garantiere ein abgeschlossener Tarifvertrag samt Friedenspflicht noch keinen zuverlässigen Flugbetrieb, sagte Präsident Jost Lammers dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ und bezog sich dabei auf die Abhängigkeit der Bereiche voneinander. „Die friedensstiftende Funktion der Tarifverträge greift hier also nicht“, sagte Lammers.
„Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft unterstützt daher die BDA-Vorschläge für neue gesetzliche Verfahrensregeln bei Tarifkonflikten in der kritischen Verkehrsinfrastruktur wie einem vorgeschalteten Schlichtungsverfahren“, so der BDL-Präsident. Gleichwohl betonte er: „Das Streikrecht ist und bleibt dabei ein wichtiger Teil der Tarifautonomie. Mit den Vorschlägen soll aber die friedensstiftende Kraft der Tarifverträge gestärkt werden.“ Lammers verwies auf die Besonderheiten der Branche: Im Luftverkehr gebe es eine Vielzahl an Tarifverträgen – etwa für die Flugzeugabfertigung oder die Flugsicherung. „Fällt nur ein Bereich aus, kommt der gesamte Luftverkehr zum Erliegen“, sagte er. Deshalb garantiere ein abgeschlossener Tarifvertrag samt Friedenspflicht eben noch nicht einen zuverlässigen Flugbetrieb.