Im November 2022 legte sie um 1,2 Prozent gegenüber dem Vormonat zu, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Im Oktober hatte die Zahl um 18,4 Prozent gegenüber September zugenommen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Von Januar bis September 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 10.643 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 0,4 Prozent weniger als von Januar bis September 2021. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den von Januar bis September 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 10,8 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatten die Forderungen mit rund 45,5 Milliarden Euro deutlich höher gelegen, da damals mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen insolvent wurden als von Januar bis September 2022, so das Bundesamt. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es von Januar bis September im Baugewerbe mit 1.970 Fällen (Januar bis September 2021: 1.821; +8,2 Prozent). Es folgte der Handel mit 1.571 Verfahren (Januar bis September 2021: 1.593; -1,4 Prozent). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ging von Januar bis September 2022 um 18,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück, so die Statistiker weiter. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten.