„Das Recht zu streiken, ist ein vom Grundgesetz geschütztes Freiheitsrecht“, sagte die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Yasmin Fahimi, der „Rheinischen Post“. Damit spiele man nicht.
„Wer jetzt das Streikrecht einschränken will, weil ihm die Tarifforderungen der Gewerkschaften nicht gefallen, der will in Wahrheit die Beschäftigten mundtot machen.“ Auch wenn Arbeitgeber und Teile der Union jetzt wieder Stimmung machten, würden die Arbeitsniederlegungen schon heute „mit Bedacht“ geplant. „In besonders sensiblen Bereichen, etwa in Krankenhäusern oder in Sicherheitsbereichen, gelten Notdienstvereinbarungen, die einen Mindestbetrieb sicherstellen.“ Die DGB-Chefin verteidigte die aktuellen Warnstreiks von Verdi: „Gerade jetzt, in Zeiten von Rekord-Inflationsraten, sind die Verhandlungen schwierig. Tarifverhandlungen ohne ernsthaftes Streikrecht wären eine Farce. Es geht bei den aktuellen Streiks darum, die Arbeitgeber wieder zurück an den Verhandlungstisch zu bekommen – mit ernsthaften Angeboten.“
Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Oliver Zander, pochte unterdessen auf eine Regelung des Streikrechts. „Eine gesetzliche Regelung des richterrechtlichen Arbeitskampfrechts ist leider überfällig geworden, seitdem die Arbeitskämpfe von einzelnen Gewerkschaften immer stärker zur Mitgliederwerbung missbraucht werden“, sagte Zander der „Rheinischen Post“.
Dafür seien Arbeitskämpfe nicht gedacht. Gerade in der sogenannten Daseinsvorsorge wie beim Nahverkehr oder bei den Kitas sollte es eine „obligatorische Schlichtung“ geben, bevor die Bürger „unter Arbeitskämpfen zu leiden haben“. Er mahnte: „Das Recht, einen Arbeitskampf zu führen, ist ein hohes Gut, aber natürlich nicht grenzenlos.“ Ablehnend äußerte sich NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zu einer möglichen Begrenzung des Streikrechts: „Die kritische Infrastruktur hat natürlich eine wichtige Bedeutung für das Gemeinwesen. Ich wäre bei Eingriffen ins Streikrecht jedoch äußerst zurückhaltend und finde, dass am Streikrecht grundsätzlich nicht gerüttelt werden sollte“, sagte Laumann der „Rheinischen Post“.
Das Recht zu streiken sei im Grundgesetz verankert. „Es handelt sich also um ein Grundrecht und damit ein sehr hohes Gut. Für Arbeitnehmer ist der Streik ein wichtiges Element, um sich für bessere Arbeitsbedingungen, zum Beispiel höhere Löhne, einzusetzen.“