Der Fiskus stellt auch in diesem Jahr das Online-Formular für Körperschaftsteuererklärung oder Gewerbesteuererklärung erst nach Frühlingsanfang zur Verfügung. Selbst die ganz eifrigen Unternehmer, die schon kurz nach Jahreswechsel ihre Bücher schließen wollen, müssen sich also ein paar Monate gedulden, bis sie die Finanzverwaltung über ihre Einnahmen informieren dürfen.
Als Termin für die Bereitstellung der Formulare in „Mein Elster“ ist in diesem Jahr der 29. März vorgesehen. Das sei für die Steuerpflichtigen „nicht ungewöhnlich“, sagte Ralph Schwaiger vom Bayerischen Landesamt für Steuern der dts Nachrichtenagentur. Die Behörde ist bundesweit für das „Elster“-System verantwortlich. Den kommerziellen Softwareherstellern würden die Jahresanpassungen der Formulare „voraussichtlich“ wie in den Vorjahren im Februar bereitgestellt – auch sie werden meistens einige Wochen brauchen, bis sie ihre Systeme umgebaut haben. Grund seien die jährlich „teils sehr umfangreiche Anpassungen zum Jahreswechsel“, heißt es von der Münchner Behörde. Arbeitsgrundlage dafür wiederum seien die fachlichen Vorgaben der im Finanzministerium ansässigen Vordruckkommissionen. „Da hierbei alle verabschiedeten Gesetzesänderungen berücksichtigt werden müssen, liegen diese Vorgaben regelmäßig erst zum Jahresende vor“, sagte Schwaiger. So wurde das Jahressteuergesetz 2022 beispielsweise vom Bundestag am 2. Dezember verabschiedet und vom Bundesrat erst am 16. Dezember bestätigt. Für die Anwendungsentwicklung von „Mein Elster“ verbleibe daher „regelmäßig nur wenig Zeit“. Schwaiger verweist aber auf Besserungen, die es in letzter Zeit gegeben hat: Vor einigen Jahren seien die Formulare sogar erst Ende Juli angeboten worden. Und das Formular für die digitale Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) stehe statt zu Ende März mittlerweile regelmäßig bereits zum Jahreswechsel bereit. „Es wird selbstverständlich kontinuierlich daran gearbeitet, den Prozess der Jahresanpassungen weiter zu beschleunigen“, sagte Schwaiger.
Er erinnert daran, dass die Unternehmen für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung 2022 noch regulär bis zum 2. Oktober Zeit haben. Gibt es einen Steuerberater, verlängert sich die Frist sogar bis zum 31. Juli 2024.