Das zeigt eine Studie des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) und des Risikomanagement-Unternehmens „Integrity Next“, über die der RBB berichtet. Obwohl das Gesetz seit Jahresbeginn in Kraft ist, gaben dabei nur etwa vier Prozent der befragten Unternehmen an, dass sie auf der organisatorischen Ebene sehr gut darauf vorbereitet seien, 70 Prozent dagegen sehen sich dagegen mittelmäßig bis sehr schlecht aufgestellt.
Lediglich 13 Prozent der größeren Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern hätten der Studie zufolge volle Transparenz über Risiken wie beispielsweise Menschenrechtsverletzungen bei ihren unmittelbaren Zulieferern. Das neue Gesetz verlangt jedoch eine Analyse, ob es solche Risiken bei den unmittelbaren Zulieferern eines Unternehmens gibt. Die Untersuchung zeigt auch: Viele Unternehmen stehen den vom Gesetz geforderten Maßnahmen noch weitgehend unvorbereitet gegenüber. Erst sechs Prozent fühlen sich hinsichtlich geforderter Präventionsmaßnahmen sehr gut aufgestellt, weitere 22 Prozent bewerten sich selbst als „eher gut“.
Nur vier Prozent scheinen genau zu wissen, welche Abhilfemaßnahmen sie im Fall möglicher Verstöße und Risiken ergreifen sollen. Das Lieferkettengesetz gilt vorerst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter. Ab dem 1. Januar 2024 soll es dann auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeiter verbindlich sein.