Steigende Wohnnebenkosten in deutschen Landeshauptstädten
Eigentümer und Mieter in den 16 Landeshauptstädten Deutschlands müssen 2024 mit höheren Wohnnebenkosten rechnen. Laut einer Erhebung des Bunds der Steuerzahler, über die T-Online berichtet, steigen die Kosten für Müll, Wasser und Grundsteuer im Durchschnitt um 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Schnitt zahlt ein Musterhaushalt (drei Personen, Einfamilienhaus) demnach 1.944,49 Euro für die erhobenen Gebühren, Steuern und Abgaben.
Bremen an der Spitze, Erfurt am günstigsten
Spitzenreiter im Vergleich ist in diesem Jahr Bremen. Dort fielen insgesamt 2.419,93 Euro an, ein Plus von 157,84 Euro gegenüber 2023. Am günstigsten kommen dagegen die Menschen in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt weg. Dort muss ein vergleichbarer Haushalt lediglich 1.566,40 Euro (2023: 1.522,97 Euro) an die Kommune zahlen.
Höchster Anstieg in Dresden
Den höchsten Anstieg in absoluten Summen verzeichnete der Steuerzahlerbund mit einem Plus von 283,36 Euro gegenüber dem Vorjahr in Dresden. Größter Treiber dieser Entwicklung in der sächsischen Landeshauptstadt ist dabei ein starker Anstieg der Trinkwasserpreise sowie der Abfallgebühren.
Forderung nach Entlastung der Bürger
Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel alarmieren die Zahlen. „Der Staat ist ein wesentlicher Wohnkostentreiber – die Menschen dürfen keinesfalls weiter belastet werden“, sagte er T-Online. Vielmehr brauche es eine Entlastung der Bürger, etwa bei der Stromsteuer oder der Mehrwertsteuer auf Energieträger und Heizstoffe.
Erhebung der Wohnnebenkosten
Für den Landeshauptstadt-Vergleich hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt. Im Einzelnen sind das die Wasserentgelte, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag. Dieser ist zwar bundesweit einheitlich, stelle aber „einen zusätzlichen Kostenfaktor für nahezu jeden Bürger dar“, so der Steuerzahlerbund, weshalb er in die Auswertung aufgenommen sei.