Kabinett bringt Entwurf zu kommunalen Altschulden auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am Freitag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zu den kommunalen Altschulden beschlossen.
„Wir wollen die gesetzliche Möglichkeit schaffen, damit der Bund die betroffenen Kommunen einmalig dabei unterstützen kann, ihre Altschuldenproblematik zu lösen, damit diese wieder die dringend notwendigen Investitionen in Kindergärten, Schulen oder öffentlichen Nahverkehr tätigen können“, sagte Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD).
„Mit dem Kabinettsbeschluss für eine Änderung des Grundgesetzes schaffen wir die Voraussetzung, dass der Bund kommunale Altschulden gemeinsam mit den Ländern übernehmen darf.
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