Positiv bewertet die Arbeitskammer die Einführung des Entlastungsbudgets für pflegende Angehörige. Dabei werden die Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst und können im Gesamtbudget von 3.386 Euro flexibel eingesetzt werden. „Das Entlastungsbudget wird es pflegenden Familien künftig leichter machen, sich Vertretungen oder eine Kurzzeitpflege zu organisieren“, so Zeiger.
Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.
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- Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes