Arbeitskammer begrüßt geplante Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes

„Die Ausweitung der Bildungsfreistellung auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für die saarländischen Beschäftigten ist ein großer Erfolg”, lobt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, die geplante Novellierung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG). „Damit zieht das Saarland endlich nach und gleicht – längst überfällig – die Regelung zur Bildungsfreistellung den meisten anderen Bundesländern an. Von einem Standortnachteil kann hier keine Rede sein.“*

„Bildung ist ⁢die Grundlage für demokratische Strukturen und solidarisches Miteinander. Unsere Arbeitnehmer*innen müssen bei technischen Entwicklungen Schritt halten können und sich sachkundig und aktiv ⁤am Geschehen in Betrieb und Gesellschaft ‌beteiligen.⁢ Die Freistellung für politische Weiterbildung ⁢und zur Weiterbildung‍ für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind für unser Land ‌dabei von ⁣besonderer‌ Bedeutung. Diesem Anspruch wird ​das SBFG nun ⁣gerecht werden.‍ Für‌ das Ehrenamtsland Saarland ist das ein echter Mehrwert”, sagt Otto.


Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.



Bildquellen

  • Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes

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