Arbeitskammer begrüßt Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes

„Die Ausweitung der Bildungsfreistellung auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für die saarländischen Beschäftigten ist ein großer Erfolg”, lobt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, die gestern von der saarländischen Landesregierung beschlossene Novellierung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes. „Weiterbildung muss gestärkt werden und alle Beschäftigten sollten ein Recht darauf haben“, so Otto.

„Bildung ⁣bildet das Fundament für​ demokratische Strukturen und ein ‍solidarisches Miteinander.⁤ Die​ Möglichkeit, sich​ für ‌politische⁢ Weiterbildung‌ und ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen ‍zu ​lassen, ist ‍von großer Bedeutung für unser ​Land. ‌Durch ​die ​geplante Novellierung erhoffen‍ wir ‍uns, dass noch‌ mehr Menschen von Weiterbildungsmaßnahmen ‍profitieren können. Dies ‍wäre ein echter ‍Gewinn ​für ‍das⁢ Saarland, ‌das ⁤als Vereinsland ⁣bekannt ⁤ist“, ⁤erklärt Otto. Anspruch auf​ Freistellung haben‍ alle Beschäftigten, die mindestens sechs Monate⁣ im Betrieb tätig ‌sind.‍ Auch die​ Arbeitskammer⁢ begrüßt⁤ diese Regelung ausdrücklich.


Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.



Bildquellen

  • Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes

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