„Bildung bildet das Fundament für demokratische Strukturen und ein solidarisches Miteinander. Die Möglichkeit, sich für politische Weiterbildung und ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen zu lassen, ist von großer Bedeutung für unser Land. Durch die geplante Novellierung erhoffen wir uns, dass noch mehr Menschen von Weiterbildungsmaßnahmen profitieren können. Dies wäre ein echter Gewinn für das Saarland, das als Vereinsland bekannt ist“, erklärt Otto. Anspruch auf Freistellung haben alle Beschäftigten, die mindestens sechs Monate im Betrieb tätig sind. Auch die Arbeitskammer begrüßt diese Regelung ausdrücklich.
Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.
Bildquellen
- Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes