Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen die Bürgerinnen und Bürger angesichts der erheblichen Preiserhöhungen – insbesondere der Energiekosten – unter anderem durch die nachfolgenden Regelungen entlastet werden: Der Grundfreibetrag wird 2022 auf 10.347 Euro für Alleinstehende und 20.694 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner angehoben. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht und die ursprünglich ab 2024 geplante Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wird auf 2022 vorgezogen. Zudem wurde eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro beschlossen. Die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale werden auch im Jahr 2022 weiter angewendet.
Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.
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- Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes