Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert aktuell, dass der Mindestlohn auch für jugendliche Ferienjobber gelten sollte. Diese Forderung sollte eigentlich selbstverständlich sein, betont DGB-Sprecher Caspar. Zudem gibt es in Tarifverträgen normalerweise keine Ausnahmen von der tariflichen Entlohnung für Personen unter 18 Jahren. Die Tariflöhne liegen zudem über dem Mindestlohn.
Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.
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- Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes