B 41 – Johannisbrücke in Saarbrücken muss bis auf Weiteres für Fahrzeuge über 3,5-Tonnen gesperrt werden

Umfangreiche Untersuchungen, die der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) seit April an der bereits 1967 erbauten Johannisbrücke vorgenommen hat, haben gezeigt, dass die Konstruktion gemäß aktueller Bestimmungen nur über eine eingeschränkte „Beulsicherheit“ verfügt. Vor diesem Hintergrund muss der LfS die Brücke für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen kurzfristig und bis auf Weiteres sperren.

Medieninfo vom:
PressRelease vom
09.12.2022
| Landesbetrieb für Straßenbau
| Verkehr, Verkehrsplanung

B 41 – Johannisbrücke in Saarbrücken muss bis auf Weiteres für Fahrzeuge über 3,5-Tonnen gesperrt werden

Umfangreiche Untersuchungen, die der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) seit April an der bereits 1967 erbauten Johannisbrücke vorgenommen hat, haben gezeigt, dass die Konstruktion gemäß aktueller Bestimmungen nur über eine eingeschränkte „Beulsicherheit“ verfügt. Vor diesem Hintergrund muss der LfS die Brücke für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen kurzfristig und bis auf Weiteres sperren.

Für alle anderen Verkehrsteilnehmer bleiben die bisherigen Einschränkungen auf der Brücke in beiden Fahrtrichtungen bis auf Weiteres bestehen.

Mit einer Spannweite von je 337 Metern handelt es sich bei den Teilbauwerken der Johannisbrücke um vergleichsweise lange Stränge. Deshalb war für die Überprüfung der Beulsicherheit ein Sonderprüfgerät erforderlich und die Maßnahme hat relativ viel Zeit beansprucht. Die Auswertungen der Untersuchungsergebnisse dauern an. Die Einschränkung des zulässigen Gesamtgewichts auf 3,5 Tonnen wird aus Sicherheitsgründen mindestens bis zum Abschluss sämtlicher Auswertungen andauern.

Für Fahrzeuge deren Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet, besteht auf der Johannisbrücke entsprechend der bereits vorliegenden Datenlage bei einspuriger Verkehrsführung keine Gefahr.

Beispielbild Brückenuntersichtgerät im Einsatz Foto: LfS

Hintergrund:

Durch in den vergangenen Jahrzehnten erlassene Regelwerksänderungen zur Beurteilung der Beulsicherheit der Stege und Gurte von Stahl- und Stahlverbundbrücken erfüllen Bauwerke, die vor der Einführung der Richtlinie 012 „Beulsicherheitsnachweise für Platten“ des ‚Deutschen Ausschusses für Stahlbau (DASt)‘ im Jahr 1978 errichtet wurden, die heutigen Anforderungen an die Beulsicherheit nicht mehr vollumfänglich.

Vor dem Hintergrund dieser Richtlinie ist daher davon auszugehen, dass größere Stahl- und Stahlverbundbrücken, die vor 1980 gebaut wurden, das systembedingte Problem einer zu geringen Beulsicherheit aufweisen können. Erkennbar sind diese Defizite in der Regel durch sog. Beulverformungen von Blechen sowie Verformungen von Längs- und Quersteifen. Beide Verformungsarten sind in den meisten Fällen nicht mit dem bloßen Auge feststellbar, sodass es einer genaueren Kontrolle der beulgefährdeten Bereiche bedarf.

Zur besseren Einschätzung der Situation sind die Länder vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) dazu angehalten, alle vor 1980 gebauten Stahl- und Stahlverbundbrücken entlang Bundesstraßen auf diese Problematik hin genauer zu untersuchen.

Die Untersuchung soll gemäß Vorgabe des BMDV mit einer Sonderprüfung der betroffenen Bauwerke beginnen, bei der eine messtechnische Aufnahme der beulgefährdeten Bereiche durchzuführen ist. Des Weiteren gibt das BMDV vor, vorsorglich für bisher noch nicht auf diese Problematik hin untersuchte Bauwerke geeignete Maßnahmen zur Kompensation möglicher Beulsicherheitsdefizite einzuleiten.
Medienansprechpartner

Damian MüllerBaukoordination und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail:

info@lfs.saarland.de

Tel:
+49 6821 100-0

Fax:
+49 (6821) 100-203

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66538 Neunkirchen


QuelleSaarland.de



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  • Großes entsteht im kleinen: Saarland.de

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