Die Gemeinde erhält eine Bedarfszuweisung in Höhe von 33.373 Euro für den Abbruch des Anwesens und die Sicherung des Giebels.
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Die Gemeinde erhält eine Bedarfszuweisung in Höhe von 33.373 Euro für den Abbruch des Anwesens und die Sicherung des Giebels.
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