Finanzminister Jakob von Weizsäcker zeigt sich zufrieden mit den Beratungen des Stabilitätsrates

Am Freitag (16.12.2022) ist der Stabilitätsrat unter Vorsitz des Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner, und der Ministerin der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen, zu seiner 26. Sitzung zusammengetreten.

Medieninfo vom:
PressRelease vom
17.12.2022
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
| Haushalt und Finanzen

Finanzminister Jakob von Weizsäcker zeigt sich zufrieden mit den Beratungen des Stabilitätsrates

Am Freitag (16.12.2022) ist der Stabilitätsrat unter Vorsitz des Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner, und der Ministerin der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen, zu seiner 26. Sitzung zusammengetreten.

Anlässlich der Sitzung des Stabilitätsrates stellte Finanzminister Jakob von Weizsäcker fest: „Der Transformationsfonds wurde heute erstmals im Stabilitätsrat thematisiert. Es ist gut, dass der Transformationsfonds ein transparentes Regelwerk hat und die Förderschwerpunkte klar definiert sind. Uns im Saarland muss bewusst sein, dass der Transformationsfonds auch im Vollzug genau beobachtet werden wird.“

Vor dem Hintergrund der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der pandemischen Unsicherheiten mit ihren ökonomischen Folgen ist der Stabilitätsrat der Ansicht, dass für das Jahr 2022 weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation bzw. Naturkatastrophe im Sinne von Artikel 109 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes je nach landesspezifischen Gegebenheiten festgestellt werden kann, wie dies im Saarland im Rahmen der Einrichtung des Transformationsfonds geschehen ist. „Ich freue mich, dass der Stabilitätsrat dem Saarland unter Berücksichtigung der pandemiebedingten Ausnahmesituation die Einhaltung der Schuldenbremse gemäß Art. 109 Absatz 3 GG nach seiner landesrechtlichen Regelung in den Jahren 2021, 2022 und 2023 bescheinigt“, so Minister von Weizsäcker.

Mit Blick auf die kommenden Landeshaushalte betonte Minister von Weizsäcker: „Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheit, der hohen Investitionsbedarfe und absehbarer Kostensteigerungen ist eine Ausgabenzurückhaltung im konsumtiven Bereich geboten und unvermeidlich.“

 

Hintergrund:

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt.

Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der/die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.

Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder jährliche Stabilitätsberichte vor. 

Nach Artikel 109a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) obliegt dem Stabilitätsrat ab dem Jahr 2020 die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Artikels 109 Abs. 3 GG durch den Bund und die Länder (sog. Schuldenbremse). Gemäß Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 GG sind die Haushalte von Bund und Ländern danach grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Für die Haushalte der Länder räumt Artikel 109 Abs. 3 Satz 5 GG den Ländern das Recht ein, die nähere Ausgestaltung der Schuldenbremse im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen vorzunehmen.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen einschließlich der Sanierungs- und Konsolidierungsberichte werden unter www.stabilitaetsrat.de  veröffentlicht.
Medienansprechpartner

Miriam GabrielPresse, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail:

presse@finanzen.saarland.de

Tel:
+49 681 501-1602

Fax:
+49 681 501-1590

Am Stadtgraben 6-8
66111 Saarbrücken


QuelleSaarland.de



Bildquellen

  • Großes entsteht im kleinen: Saarland.de

Das könnte Ihnen auch gefallen:

Werbung

Nach oben scrollen